Die Aufgaben des Ortsbeirats

Das Stadtgebiet von Frankfurt am Main ist in 16 Ortsbezirke aufgeteilt. Die Bürger*innen des jeweiligen Ortsbezirks wählen alle fünf Jahre in den Kommunalwahlen ihren Ortsbeirat (Stadtteilparlament).

Ehrenamt und Aufwandsentschädigung

Die 19 Mitglieder des Ortsbeirat 7 sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten jedoch für ihr Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung. Deren Höhe ist in der Entschädigungssatzung festgelegt. Die Ortsbeiräte tagen in der Regel einmal im Monat. Ihre Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und beginnen meist mit einer ‚Bürger-Fragestunde‘, in der sich Einwohner*innen mit ihren Problemen, Wünschen oder Anregungen direkt an die Stadtteilpolitiker*innen wenden können.

Den Bürger*innen verpflichtet

Die Ortsbeiräte (OBR) üben eine Mittlerrolle zwischen der Bevölkerung in den Stadtteilen und der Stadtverordnetenversammlung (StaVo) aus. Ihre Aufgabe ist es, sich mit den Anliegen der Einwohner*innen vor Ort zu befassen.

Grundsätzlich müssen sie zu allen Fragen, die den Ortsbezirk betreffen, von der StaVo oder dem Magistrat gehört werden, insbesondere vor der Verabschiedung des städtischen Finanzhaushalts.

Worüber Ortsbeiräte entscheiden

Die Ortsbeiräte wiederum haben das Recht, zu allen örtlichen Angelegenheiten Vorschläge an die StaVo und an den Magistrat zu richten. Diese Angelegenheiten sind:

  • Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtungen;
  • Standorte von Kultur- und Sozialeinrichtungen, Bürger*innenhäusern, Bürger*innentreffs, Zweigstellen der Stadtbücherei, Denkmälern, Kunstwerken, Brunnen, Kinder-, Jugend- und Senior*inneneinrichtungen, Impflokalen und Außenstellen der Verwaltung;
  • Standort und Gestaltungsfragen sowie Instandsetzung von öffentlichen Sportanlagen, Grün-, Erholungs- und Spielanlagen;
  • Renaturierung von Bächen und Gewässern;
  • Schulhofgestaltung und -nutzung;
  • Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen (mit Beschränkungen);
  • Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen sowie von Straßenoberflächen.

Geschäftsordnung der Ortsbeiräte

Einen genaueren Einblick in die Kompetenzen eines Ortsbeirats kannst du in der „Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main“ finden.

Damit die Sitzungen des ehrenamtlichen Ortsbeirats allen rechtlichen Anforderungen genügen, ist das Büro der Stadtverordnetenversammlung für die bürokratischen Anteile der Sitzungen zuständig.